KONIKER Bestellungsbeschluss · Muster
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KONIKER Hausverwaltung
Beschlussvorlage Muster · §§ 26 ff. WEG
Eigentümerversammlung · Tagesordnungspunkt

Bestellung der KONIKER Hausverwaltung GmbH zur Verwalterin

Vorlage: Bestellungsbeschluss Rechtsgrundlage: §§ 26 ff. WEG Stand: 06/2026
Bitte vor der Beschlussfassung kurz mit uns sprechen.

Diese Vorlage ist ein sorgfältig vorbereitetes Muster. Damit der Beschluss exakt zu Ihrer Gemeinschaft, der gewünschten Laufzeit und dem konkreten Verwaltervertrag passt, empfehlen wir dringend eine kurze – kostenfreie – Abstimmung mit uns, bevor sie in die Einladung aufgenommen wird. So vermeiden Sie Anfechtungsrisiken und stellen sicher, dass nichts Wesentliches fehlt.

Tipp: Füllen Sie die rot hinterlegten Felder direkt aus – Ihre Angaben erscheinen automatisch im PDF.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft , gebildet aus den Wohnungseigentümern gemäß Teilungserklärung vom und Grundbuchblatt-Nrn. , fasst in der Eigentümerversammlung vom folgenden Beschluss:

Beschluss
Bestellung der KONIKER Hausverwaltung GmbH zur Verwalterin
  1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt die KONIKER Hausverwaltung GmbH, Hauptstraße 184, 66976 Rodalben, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 33946, mit Wirkung ab dem zur Verwalterin im Sinne der §§ 26 ff. Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
  2. Die Bestellung erfolgt für eine feste Laufzeit bis zum Ablauf des , jeweils gerechnet ab dem Beginn des Verwaltervertrags. Eine Verlängerung der Bestellung sowie eine etwaige Neubestellung bleiben gesonderten Beschlüssen der Wohnungseigentümer vorbehalten.
  3. Die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt den Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der KONIKER Hausverwaltung GmbH in der Fassung des in der Eigentümerversammlung vom bekanntgegebenen und zur Einsicht ausgelegten Vertragsentwurfs. Der Verwaltervertrag wird Bestandteil dieses Beschlusses.
  4. Den Wohnungseigentümern ist bekannt, dass die KONIKER Hausverwaltung GmbH in den Regionen unter verschiedenen Regionalmarken und geschäftlichen Bezeichnungen auftritt. Unabhängig von der jeweils verwendeten Regionalmarke oder Geschäftsbezeichnung bleibt ausschließliche Verwalterin und Vertragspartnerin im Rechtssinne die KONIKER Hausverwaltung GmbH, solange keine abweichende Bestellung durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt. Die Wohnungseigentümergemeinschaft bestätigt, hierüber informiert worden zu sein, und erklärt sich mit dieser Struktur ausdrücklich einverstanden.
  5. Die KONIKER Hausverwaltung GmbH wird ermächtigt und bevollmächtigt, alle zur ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und üblichen Maßnahmen in eigenem Namen für Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen, insbesondere:
    • die Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Dritten zu vertreten,
    • Dienstleistungs-, Liefer- und Wartungsverträge im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung abzuschließen, zu ändern und zu kündigen,
    • Handwerker und sonstige Dienstleister zu beauftragen,
    • die beschlossenen Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen umzusetzen,
    • Gelder der Gemeinschaft auf den vereinbarten Konten treuhänderisch zu verwalten.
  6. Die Grenzen der Vertretungsbefugnis und etwaige Zustimmungsvorbehalte der Eigentümerversammlung ergeben sich aus dem genehmigten Verwaltervertrag sowie aus der jeweils geltenden Beschlusslage der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  7. Der Verwalter wird beauftragt, diesen Beschluss, soweit erforderlich, gegenüber Dritten (insbesondere Banken, Versorgern, Dienstleistern, Versicherungen) nachzuweisen und die zur Umsetzung des Beschlusses notwendigen Erklärungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft abzugeben.

, den

Versammlungsleiter/in
Protokollführer/in
Hinweis zu späteren Strukturänderungen
Vertragspartnerin und Verwalterin im Rechtssinne ist stets die KONIKER Hausverwaltung GmbH, solange die Eigentümergemeinschaft nicht durch Beschluss eine andere Gesellschaft als Verwalterin bestellt. Kommt es zu einer späteren Umstrukturierung (z. B. Ausgründung einer Regionalmarke in eine eigene GmbH), empfehlen wir einen kurzen Ergänzungsbeschluss zur Anpassung von Bestellung und Verwaltervertrag.